Coronaschutzverordnung
Seit dem 11.08. läuft unser Koronarsport wieder, zu beachten ist die aktuelle Coronaschutzverordnung (Stand 19.07.2022), hier in Auszügen:
Es gilt weiterhin die am 03.04.2022 in Kraft getretene Coronaschutzverordnung in NRW….. Sowohl die 3G- als auch die 2Gplus Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht sind entfallen. Damit unterliegt der (Reha-)Sportbetrieb weitestgehend keinerlei Beschränkungen mehr.
Wir möchten dennoch Möglichkeiten zur Eindämmung der Infektionszahlen aufzeigen:
- Eigenverantwortlichkeit übernehmen und sich selbst sowie andere möglichst keiner unangemessenen Infektionsgefahr aussetzen
- AHA Regeln Beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)
- Hygienekonzepte aufrecht halten